// Brandschutzhelfer und Ausbildung

Brandschutzhelfer sind grundsätzlich im Unternehmen, in ausreichender Anzahl, zu beauftragen und ausbilden zu lassen.  Die Ausbildung ist je nach Gefährdungsbeurteilung alle 2-5 Jahre zu wiederholen.

Die Ausbildung muss mit einem theoretischen und praktischen Teil (Löschübung) vorgenommen werden. Schulungen auf reiner Theoriebasis sind keine Brandschutzhelferausbildungen und genügen nicht den Anforderungen!

• Ich bilde Ihre Beschäftigten in ca. 4-5 Stunden zum Brandschutzhelfer aus (je nach Gruppengröße)
• Abschluss mit Teilnahmebescheinigung
• Erfüllt die rechtlichen Grundlagen nach ASR A2.2
• Mit praktischer Übung am Feuerlöscher

Ich erfülle alle rechtlichen Anforderungen und unterstütze Sie dabei,
diese ebenfalls für Ihren Betrieb zu gewährleisten.

Für Inhouse-Schulungen, in Ihrem Unternehmen, unterbreite ich Ihnen gern ein attraktives Angebot

Die Ausbildung erfüllt:
• Arbeitsschutzgesetz: §10 Abs. 2 ArbSchG
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
• DGUV Vorschrift 1: "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"
• DGUV Information: 205-023 „Brandschutzhelfer

Inhalte unserer Brandschutzhelfer - Ausbildung:
• Rechtliche Grundlagen im Brandschutz
• Betriebliche Brandschutzorganisation
• Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096
• Alarmierungswege und –mittel
• Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
• Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
• Sicherheitskennzeichnung ASR A1.3
• Der Verbrennungsvorgang und seine Löschmöglichkeiten
• Gefahren durch Brände
• Mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
• Einrichtungen zur Brandbekämpfung (Symbole)
• Feuerlöscher / Umgang mit Feuerlöschern
• Löschen von brennenden Personen
• Praktische Übung am Feuerlöscher

Die praktische Übung am Feuerlöscher:

Findet grundsätzlich im Freien statt, erforderlich ist eine Freifläche ca. 10x10 m, Wasseranschluss in der Nähe.
Es kommt ausschließlich reines Wasser als Löschmittel zum Einsatz.
Ggf. sind bei Behörden, usw. Genehmigungen bzw. Meldungen erforderlich. Hier unterstützen wir Sie ebenfalls gern. Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung können erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden .
Ebenso kann die Schulung Ihrer Evakuierungshelfer/Räumungshelfer durchgeführt werden.

Dokumentation / Zertifikat für jeden Teilnehmer:

Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Ausbildung ein persönliches Zertifikat zum Brandschutzhelfer. Das Zertifikat ist von allen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichten und Sachversicherern anerkannt.

Anzahl Brandschutzhelfer:

Wieviel Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen ausgebildet werden müssen, richtet sich nach der Mitarbeiterzahl, der Brandgefährdung und der Berücksichtigung von Schichten und Urlaubsvertretung. Üblicherweise werden ca. 5% plus der genannten Variablen benötigt. Gerne berate ich Sie hier ausführlich.